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Artikel zur Kategorie: Schadensersatz


Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter einer Treibjagd

Hier geht es um: Haftung des Veranstalters einer Treibjagd wegen unterlassener Information eines Pferdehalters über die bevorstehende Jagd und das Abgeben von Schüssen in unmittelbarer Nähe der weidenden Pferde und die schadensverursachende Wirkung dieser Schussgeräusche.

Urteil: LG Paderborn vom 23.10.2015, Az.: 2 S 4/15

Sachverhalt:
Die Klägerin K ist Grundbesitzerin eines Hofes und einer dazugehörigen Pferdeweide auf der sie die beiden Pferde Pünktchen und Anton hält.
Der Beklagte zu 1 V ist der Veranstalter einer Treibjagd. V hat zum wiederholten Male Mitte Oktober eine Treibjagd in seiner Jagdpacht durchgeführt. Bereits im Jahr zuvor, waren die Pferde der K durch die Schussgeräusche in Panik geraten, wovon V Kenntnis hatte.

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Aus der Rechtsprechung: Schadensersatz für verunglücktes Pferd

beim Reitturnier wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Hier geht es um: Verkehrssicherungspflichten des Turnierveranstalters, rechtliche Beziehungen zwischen Turnierveranstalter und Teilnehmer bzw. Drittem, Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen, Wertbemessung eines Turnierpferdes.

Gefordert 100.000,00 €; in erster Instanz 25.000,00 zugesprochen, nach Berufung 35.000,00 zugesprochen. Nebst Anwaltskosten.

Sachverhalt:

Der Kläger ist Eigentümer der Stute Fine Kiss. Mit dieser Stute hat seine Tochter T an einer Springpferdeprüfung der Klasse M teilgenommen. Diese Springpferdeprüfung war Teil des Turniers, das von dem beklagten Verein ausgerichtet worden ist.

Das Turnier wurde in der Zeitschrift „Reiter und Pferde in Westfalen“ ausgeschrieben. In den „Allgemeinen Bedingungen“ befand sich die Klausel, dass der Veranstalter keine Haftung für Schäden übernimmt, die aufgrund leichter Fahrlässigkeit entstehen.

 

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