Quick links: Springe zum Inhaltsbereich der Seite, Springe zur Seitennavigation, Springe zur Suche.

Artikel zur Kategorie: Tierhalterhaftung


Reiten auf dem Radweg ist verboten, wer haftet, wenn man es trotzdem macht?

Hier geht es um Schadensersatz nach einem Unfall zwischen einem Liegefahrrad und einem Pferd, unerlaubtes Reiten auf einem Fahrradweg, Mitverschulden des Fahrradfahrers, zu geringer Sicherheitsabstand zum Pferd, was kann alles als zu ersetzender Schaden geltend gemacht werden, Nutzungsausfall des Fahrrades als Schaden, Schmerzensgeld

Urteil: LG Frankenthal vom 05.06.2020, Az.: 4010/19
 

mehr...

Haftung des Pferdehalters

für Personen die professionell mit dem Pferd zu tun haben (hier Bereiter)

Sachverhalt:

Die Klägerin, die selbständige Pferdewirtschaftsmeisterin S., hat seit Ende März 2014 den Beritt des vierjährigen Pferdes „Grimur“ auf vertraglicher Basis übernommen. Das Pferd wird von ihr fünfmal wöchentlich geritten, wechselweise erteilt sie der beklagten Eigentümerin R. von „Grimur“ auch Unterricht.

Am 22.04.2014 wollte die Bereiterin „Grimur“ in der Halle reiten, da diese jedoch überfüllt war, entschied sie sich, im Einvernehmen mit der Eigentümerin, auf dem Außenreitplatz zu reiten.

Bis zu diesem Tag wurde „Grimur“ ausschließlich in der Halle geritten. Die Bereiterin ritt von der Halle in Richtung Außenreitplatz. Auf dem Weg dorthin fuhr, auf einem parallel neben dem Reitweg verlaufendem Fahrweg, ein PKW mit Pferdeanhänger.

Aufgrund der Geräusche hat sich „Grimur“ erschrocken und begann in Richtung Ausgang zu stürmen. Die Bereiterin hat die Kontrolle verloren und stürzte vom Pferd.

mehr...

Tierhalterhaftung bei sogenannten Nutztieren

Hier geht es um:

Tierhalterhaftung bei sogenannten Nutztieren, wann ist ein Haustier ein „Nutztier“ und wann ein „Luxustier“. Diese Abgrenzung ist von Bedeutung, weil die Haftung bei „Luxustieren“ uneingeschränkt ist, wogegen der Halter einen „Nutztieres“ die Möglichkeit hat, sich von der Haftung zu entlasten.

Sachverhalt:

Am frühen Morgen (5:50 Uhr) des 15.09.2011 fuhr der Angestellte des Klägers mit dessen Kleinbus auf der Straße X entlang. Er kollidierte mit einem Pferd des Beklagten, welches sich nach einem Ausbruch aus der Koppel auf der Fahrbahn befand.

Bei dem Unfall hat der Angestellte schwere Verletzungen erlitten, die eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich zogen. Das Fahrzeug wurde erheblich beschädigt.

Für das Pferd endete die Kollision tödlich.

Der Halter des Fahrzeugs und Arbeitgeber des Fahrers macht im Wesentlichen Ersatz des Schadens für das Fahrzeug und Lohnfortzahlungskosten für seinen Angestellten geltend.

Der Beklagte L wendet gegenüber diesem Schadensersatzanspruch ein, dass er als Halter eines Haustieres, das seiner Erwerbstätigkeit dient und das unter Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt untergebracht war, von der Ersatzpflicht frei wird.

mehr...

Haftung des Reitlehrers

Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten beim Reitunterricht, Garantiehaftung

Sachverhalt:

Die Beklagte E betreibt eine Reitschule. Dort bietet sie Reitunterricht für Kinder ab 2 Jahren an. Auf dem Anmeldeformular befindet sich der Hinweis: „Weiter weise ich darauf hin, dass wir eine gewerbliche Haftpflichtversicherung haben, die in der Regel jegliche Unfälle mit dem Pony oder Pferd abdeckt…“. Auf der Homepage steht, dass der Unterricht für Kinder zwischen 5 und 7 Jahren in kleinen Gruppen von 3 Kindern erfolgt. Der Reitunterricht wird auch von Hilfspersonen erteilt.

mehr...

Tierhalterhaftung beim Unfall mit Beteiligung mehrerer Tiere

Hier geht es um:

  • Die Verursachung eines Schadenfalls bei mehreren beteiligten Pferden.
  • Wann und durch welches Verhalten des Tieres hat sich die Tiergefahr realisiert.
  • Wer haftet?


Sachverhalt:

Der geschädigte Radfahrer befuhr einen Feldweg, vor ihm befand sich eine Kreuzung mit einem weiteren Feldweg. Vom linken kreuzenden Feldweg kamen fünf Reiterinnen. Deren Ponys gingen im Kreuzungsbereich durch. Sie bogen nach rechts in den vom Radfahrer befahrenen Weg ein. Im Pulk liefen die Ponys dem Radfahrer entgegen, der infolgedessen stürzte und sich schwer verletzte. Es wurde Schadensersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 380.000,- € geltend gemacht.

mehr...

Haftung bei sorgfaltswidrigem Reiten

Urteil des OLG (Oberlandesgericht) Koblenz vom Januar 2016

Aus der Rechtsprechung:

Tierhalterhaftung: Haftungsverteilung bei Verletzung des überholenden Reiters durch das Auskeilen des im Galopp überholten Pferdes.

Hier geht es um:

  • Sicherheitsabstand
  • Bahnregeln
  • Als „Schläger“ bekannte Pferde
  • Beweisführung

 

mehr...