Der Arbeitskreis Recht & Umwelt empfiehlt den Veranstaltern von VFD-Veranstaltungen oder solchen, die unter der Schirmherrschaft der VFD stehen, dringend, die folgenden Teilnahmebedingungen zu verwenden. Im Interesse des Veranstalters sollten die Punkte 1-4 und 9 keinesfalls gestrichen werden, die übrigen Regelungen werden ausdrücklich empfohlen. Je nach Eigenart der Veranstaltung können zusätzliche Regelungen ebenfalls Sinn haben.
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